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Eine Eigenbedarfskündigung setzt einen Termin, den Sie sich nicht ausgesucht haben. Häufig steht das Auszugsdatum fest, bevor die neue Wohnung gefunden ist. Wir richten den Umzug an dieser Frist aus und überbrücken die Lücke mit dem Lager, wenn es sein muss.

  • Termin an der Räumungsfrist ausgerichtet, nicht am Wunschdatum
  • Zwischenlagerung, wenn noch keine Wohnung gefunden ist
  • Kurzfristige Termine auch zum Monatsende
  • Besenreine Übergabe an den Vermieter inklusive

Erst die Frist, dann der Termin

Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf richtet sich nach der Mietdauer: bis fünf Jahre drei Monate, bis acht Jahre sechs Monate, darüber neun Monate. Das klingt nach viel Zeit, schmilzt aber, sobald die Wohnungssuche länger dauert als erwartet, und in Berlin dauert sie das fast immer.

Unser Rat aus vielen solcher Aufträge: Buchen Sie den Umzugstermin, sobald die Frist feststeht, nicht erst, wenn Sie eine neue Wohnung haben. Zum Monatsende sind die Wagen früh vergeben, und ein gebuchter Termin lässt sich leichter verschieben als kurzfristig einer finden.

Umzugskartons stapeln sich in einem leergeräumten Zimmer

Wenn die neue Wohnung fehlt

Es ist keine Seltenheit, dass die alte Wohnung geräumt sein muss, bevor die neue existiert. Dafür gibt es das Lager: Wir fahren alles weg, stellen es unter und bringen es zurück, sobald Sie soweit sind. Sie zahlen nur die Monate, die tatsächlich anfallen.

Praktisch heißt das: Packen Sie separat, was Sie in der Übergangszeit brauchen. Der Rest kann eingelagert werden, ohne dass Sie ihn nochmal sehen müssen.

Die Übergabe an den Vermieter

Nach dem Auszug will der Vermieter die Wohnung besenrein, oft auch mit Rückbau selbst eingebauter Dinge. Wir übernehmen die Räumung dessen, was nicht mitkommt, entfernen Einbauten und übergeben sauber. Was noch Wert hat, rechnen wir gegen. Für Schönheitsreparaturen wie Streichen brauchen Sie einen Maler, das machen wir nicht selbst.

Prüfen, bevor Sie packen

Nicht jede Eigenbedarfskündigung ist wirksam. Sie muss begründet sein, die Person benennen, für die der Bedarf besteht, und die Frist einhalten. Ein erheblicher Teil der Kündigungen hält einer Prüfung nicht stand, und in Berlin gibt es zusätzlich Kündigungssperrfristen in Milieuschutzgebieten.

Bevor Sie also anfangen zu packen, lohnt der Gang zum Mieterverein oder zu einer Beratungsstelle. Das kostet wenig und kann Ihnen Monate verschaffen oder die Kündigung ganz abwenden. Wir sind Umzugsleute und keine Rechtsberatung, aber dieser Hinweis gehört an den Anfang.

Was Ihnen zusteht

Ist die Kündigung wirksam, heißt das nicht, dass Sie alle Kosten allein tragen müssen. Bei einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung können Umzugskosten und Mehrkosten der neuen Wohnung als Schadenersatz in Betracht kommen. Auch das prüft die Rechtsberatung.

Unabhängig davon können Sie unter Umständen eine Verlängerung der Räumungsfrist beantragen, wenn Sie nachweislich keinen angemessenen Ersatzwohnraum finden. Ein solcher Antrag braucht Zeit und Belege über die Suche, also heben Sie Absagen auf.

Für unsere Planung heißt das: Sagen Sie uns, wenn der Termin noch wackelt. Wir halten ihn dann als Option, statt fest zu disponieren.

Das fragen uns Kunden am häufigsten

Wie lange habe ich nach einer Eigenbedarfskündigung Zeit?

Je nach Mietdauer drei, sechs oder neun Monate. Die genaue Frist steht in der Kündigung, im Zweifel prüft das ein Mieterverein.

Wann sollte ich den Umzug buchen?

Sobald die Frist feststeht, nicht erst mit der neuen Wohnung. Zum Monatsende sind die Wagen früh weg, und Verschieben ist einfacher als kurzfristig Finden.

Was mache ich ohne neue Wohnung?

Einlagern. Wir holen alles ab, lagern ab 11 € je Kubikmeter im Monat und liefern, sobald Sie eine Adresse haben.

Übernehmen Sie die besenreine Übergabe?

Ja, inklusive Räumung dessen, was nicht mitkommt, und Entfernung von Einbauten. Malerarbeiten gehören nicht dazu.

Können Sie auch sehr kurzfristig?

In der Monatsmitte klappt das häufig. Eng wird es rund um den Ersten, dafür brauchen wir deutlich mehr Vorlauf.

Sollte ich die Kündigung prüfen lassen?

Unbedingt, bevor Sie anfangen zu packen. Ein Mieterverein prüft Form, Begründung und Frist. Ein erheblicher Teil der Eigenbedarfskündigungen hält der Prüfung nicht stand.

Kann ich den Umzugstermin noch verschieben?

Solange wir Bescheid wissen, ja. Sagen Sie uns, wenn der Termin unsicher ist, dann halten wir ihn als Option statt fest zu buchen.

Zahlt der Vermieter den Umzug?

Bei einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung kommen Umzugskosten als Schadenersatz in Betracht. Das ist eine Rechtsfrage, die wir nicht beurteilen können.

Angebot für Ihren Umzug

Beschreiben Sie kurz, was ansteht. Bei ungewöhnlichen Stücken hilft ein Foto am meisten.